Zuschüsse und Rabatte
Finanzieller Zuschuss
Aus Mitteln des Landesjugendplans kann für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien ein Zuschuss für die Freizeit gewährt werden. Er beträgt bis zu € 5,10 pro Tag. Den Antrag bitte spätestens 4 Wochen vor Freizeitbeginn einreichen und eine Verdienst-bescheinigung beifügen.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages:
- Jede Zeile muss ausgefüllt sein!
- Bei Zeile Nr. 5: Wenn keine Daten vorhanden sind, bitte eintragen, ob geschieden, getrennt lebend oder verwitwet. Bitte angeben, ob Unterhaltszahlungen erfolgen oder nicht. Bitte Nachweise beifügen.
- Bei Zeile Nr. 8: Alle Einkünfte werden berücksichtigt. Bitte Nachweise beilegen. Sollte das Einkommen darüber liegen, wird der Antrag sofort abgelehnt.
- Es muss immer der Originalantrag mit Originalunterschrift eingereicht werden. Ggf. bitte zweimal unterschreiben (Zeile 7 und Zeile 9).
Familienrabatt
Wir gewähren einen Rabatt für Familien, aus denen zwei oder mehr Kinder bis zum Alter von 17 Jahren teilnehmen. Der Zuschuss beträgt für das zweite und jedes weitere Kind bis zu 50 €, wird auf Antrag gewährt und ist einkommensabhängig. Der Familienrabatt ist eine freiwillige Leistung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Anmeldung des zweiten Kindes vor Beginn der Freizeit ein.
Treuerabatt
Für Teilnehmer die zum zweiten Mal an einer Freizeit der BDKJ Ferienwelt teilnehmen, gewähren wir einen Treuerabatt von 10 €.




